Lärmschutzgemeinschaft
Flughafen Köln/Bonn

Seit 1973 für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt – gegen Fluglärm


Unsere Kernforderungen

Um den Köln/Bonner Flughafen sind über 400.000 Menschen vom Fluglärm betroffen. Der Nachtfluglärm stellt eine Gefährdung der Gesundheit dar. Köln/Bonn ist europaweit der Flughafen mit den meisten Flugbewegungen in der Kernnacht. Wir wollen die immense Nachtflugbelastung deutlich reduzieren.

  • Passagier-Nachtflugverbot
  • Einführung eines Lärmminderungskonzeptes
  • Verlängerung der Betriebsgenehmigung Nachtflug verhindern
  • öffentlicher Mediationsprozess
  • Keine Erweiterungen am FKB (Planfeststellung)

Dafür setzen wir uns ein.

Aktuelles: Flughafen Köln/Bonn und
Fluglärm in den Medin

Nach der vorgezogenen Bundestagswahl im vergangenen Februar finden in unserem
Bundesland am 14. September 2025 die Kommunalwahlen statt.
Dabei werden die künftigen Mandatsträger für die nächsten 5 Jahre gewählt – ein Zeitraum in den sowohl das Ende, als auch die Neugestaltung („Köln Bonn 2030“) der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn fallen wird.
Es gibt Anzeichen, dass der Flughafen noch in diesem Jahr (nach der Kommunalwahl) das Antragsverfahren für die neue Betriebsgenehmigung starten könnte. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir erfahren, welche Position und Haltung die künftigen Mandatsträger in unseren Gemeinden und Städten zum aktuellen Stand und zur Entwicklung des Fluglärms am Flughafen Köln Bonn vertreten.
Die „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln Bonn“ wird deshalb mit Unterstützung des „Bürgervereins Fluglärmschutz RheinBerg“ sämtliche Bewerber/innen für die (Ober-) Bürgermeisterwahl in den Kommunen: Köln / Bonn / Leverkusen / Bergisch Gladbach / Engelskirchen / Hennef / Königswinter / Kürten / Lohmar, Much / Neunkirchen-Seelscheid / Odenthal / Overath / Rösrath / Ruppichteroth / Sankt Augustin /Siegburg und Troisdorf gezielt anschreiben und deren Position zu den spezifischen Fluglärmthemen am Flughafen Köln Bonn abfragen und das Ergebnis unseren Mitgliedern über unsere Homepage bzw. einen „Newsletter Spezial“ mitteilen.
Noch wichtig:
Neben den OB/BM werden auch sämtliche Gemeinde-/Stadträte/innen in den Kommunen, sowie die Bezirksvertreter/innen in den kreisfreien Städten gewählt. In den fluglärmbetroffenen Stadtteilen und Bezirken könnten auch die jeweiligen Mandatsbewerber/innen (für Stadt-Gemeinderat, Stadtbezirk) themenbezogen angeschrieben werden; hier könnten aktive LSG-Mitglieder bzw. unsere Mitgliedsvereine
unterstützen, weil wir das zentral aus Kapazitätsgründen nicht leisten können; die Inhalte aus unserem Musterschreiben können selbstverständlich zur Verfügung gestellt und verwendet werden.
Auch noch wichtig für fluglärmbetroffene Kölner Bürgerinnen/Bürger:
Die Stadt Köln ist mit 31,12% der größte von 3 ( neben Bund und Land NRW)
Hauptgesellschaftern*) – also Eigentümern – des Flughafens Köln Bonn. Gewählte Kölner Mandatsträger sollten somit durchaus „Duftmarken“ setzen können, wenn es um die Reduzierung von Fluglärm für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger geht. Wir bleiben dran ….. Ihre LSG

*Gesellschafter (-anteile)
Stadt Köln: 31,12 %
Bundesrepublik Deutschland: 30,94 %
Land Nordrhein-Westfalen: 30,94 %
Stadt Bonn: 6,06 %
Rhein-Sieg-Kreis: 0,59 %
Rheinisch-Bergischer Kreis: 0,35 %

Möchten Sie unsere Informationsbroschüre lesen oder ausdrucken? Dann lesen Sie HIER

Falls Sie Faltblätter in Ihrem Bezirk oder Verein auslegen möchten, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: info@fluglaerm-koeln-bonn.de

Die Zahl der stark Betroffenen wurde lange unterschätzt!

Wie eine 2022 im Zuge der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie vorgenommene neue Lärmkartierung ergab, ist die durch Fluglärm hochbelastete Gebietsfläche im Umfeld von Köln/Bonn wesentlich größer als früher angenommen. Daraus folgt logischer Weise, dass auch die Zahl der unter hoher Fluglärmbelastung lebenden Menschen viel größer ist als gedacht. Nach diesen amtlichen Erhebungen beträgt die Zahl derjenigen, die unter einer Dauerlärmbelastung gemäß EU-Lärmindex Lden von 55 dB(A) oder mehr leben, nämlich 170.000 Personen (und nicht 100.000 wie früher angenommen).

Was bedeutet das?

Da laut WHO-Expertise ein relevanter Risikoanstieg bereits bei einem 
L-DEN von 45 dB(A) vorliegt und die Gefahr durch Fluglärm eine ischämische Herzerkrankungen zu erleiden bei einer durchschnittlichen Fluglärmbelas-tung von 52 dB(A) als erreicht gilt, ist der von der EU definierte Dauerschall-pegel [L-DEN = 55 dB(A)], entgegen den WHO-Erkenntnissen, um 3 dB(A) zu hoch angesetzt und wird damit der tatsächlichen Belastungssituation natürlich nicht gerecht, denn damit bleibt eine größere (vermutlich 5-stellige Anzahl) von 
Anwohnern in der ermittelten Zahl der Hochbelasteten ohne Berücksichtigung!

Ungeachtet dessen zeigt die jetzt ermittelte Zahl von 170.000 Hochbelasteten im Umfeld von Köln/Bonn die Größe des Problems ziemlich drastisch, denn diese gehören zu denjenigen Fluglärmbetroffenen, für welche die WHO ein deutlich erhöhtes Erkrankungsrisiko durch Nachtfluglärm erkannt hat! Darunter befinden sich: 103.000 Personen im Kölner Stadtgebiet, 61.000 im Rhein-Sieg-Kreis, 3.000 in Bergisch Gladbach, 2.000 in Overath und 1.000 in Rösrath.

Nach der offiziellen Statistik des Flughafenverbands ADV hat sich die
Gesamtzahl der Starts und Landungen gegenüber dem Vorjahr zwar leicht 
(-846 Flüge = 0,7%) auf nunmehr 117.345 verringert. Für die Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn belegt jedoch eine Aufschlüsselung des NRW-Verkehrsministeriums dass deren Zahl mit insgesamt 48.160 nahezu gleichgeblieben ist (-77 Flüge).
Aus dem Dokument des Verkehrsministeriums wird auch deutlich, dass die nächtlichen Frachtflüge 2024 um 2,9% auf 28.437 zurückgingen, während gleichzeitig ist die Zahl der Passagierflüge zwischen 22 und 6 Uhr um 8% erneut angestieg (18.790 Flüge).

Für die vielen Fluglärmbetroffenen ist es besonders ärgerlich, dass sich dieser Zuwachs auch auf die sogenannten Kernruhezeit der Nacht auswirkte. Obwohl 
eine frühere Landeregierung der Bevölkerung 1997 versprochen hatte, für ein Verbot solcher Flüge sorgen zu wollen (mit der zutreffenden Begründung, dass den Betroffenen ja bereits durch nächtliche Frachtflüge eine sehr hohe Lärmbelastung zugemutet werde).

Dass bei gleichem Tatbestand Passagierflüge am ostdeutschen Frachtflug-Drehkreuz Leipzig/Halle zwischen 0 und 5 Uhr vom Bundesverwaltungsgericht am 01.11.2007 untersagt wurden (siehe: BVerwG 4 VR3000.07), ist offenbar weder für Bundes- noch Landespolitiker Anlass dazu, dem im Grundgesetz (Art.3 Abs 1) verankerten Rechtsgrundsatz auf Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle mit einem Verbot von Passagierflügen am Köln/Bonner Flughafen nachzukommen!

Dies hatte 2024 zur Folge, dass nachts am Flughafen Köln/Bonn zwischen 0 und 5 Uhr, außer 28.500 Frachtflügen noch zusätzlich 10.800 Passagierflüge stattfanden und Lärmemissionen erzeugen durften, eine deutschlandweit einmalige Zumutung!

Die Übersicht über die gemessene Fluglärmbelastung einiger Messestellen
im Raum Köln/Bonn finden Sie HIER

Lesen Sie hier das Anschreiben mit den Fragen und Auszüge aus den Antworten der Politiker, die darauf reagiert haben (Die Auszüge sind teilweise zusammengefasst und teilweise Zitate).

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Fluglärmbelastung und schlechterer Herzstruktur gibt. Lesen Sie das Ergebnis:

Unsere Newsletter erscheinen in unregelmäßigen Abständen.
Lesen Sie hier die aktuellen Newsletter aus Januar 2025 und November 2024:

Die bisherigen News aus 2024 finden Sie hier:


Protokoll der Mitgliederversammlung vom 16.04.2024:

Lesen Sie hier die Ergebnisse zu aktuellen Fluglärmthemen,
Berichten und Wahlen

Neue Partnerschaft mit „Lebenswertes Sülztal e.V.“:
Mit dem Verein, der sich unter anderem für Umwelt- und Naturschutz engagiert, konnten wir einen Verbündeten gewinnen.

Infos zum Verein „Lebenswertes Sülztal e.V.“ finden Sie hier ...


Offener Brief an den NRW-Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer:

Sehr geehrter Herr Krischer,
für uns Lärmbetroffene am Flughafen Köln/Bonn ist nicht leicht zu ertragen, wie unbekümmert ausgerechnet Sie als Grüner Verkehrsminister Grundrechte und -bedürfnisse …


Die Steckbriefe der lautesten Maschinen, die Tag und Nacht am
Flughafen Köln/Bonn starten hat unser Mitglied Helmut Schumacher zusammengestellt:

General-Anzeiger am 24. Januar 2024:


Rhein-Sieg-Kreis · Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn hat die aktuelle Lärmuntersuchung des Landesamtes ausgewertet. Das Ergebnis: Die Anzahl der Menschen im Kreis, die einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind, hat sich seit 2017 verdoppelt.

Kölnische Rundschau am 12. Dezember 2023:

Anwohner in Wahn leiden unter Fluglärm –
Beschwerde abgelehnt –
Land hat keine rechtliche Handhabe

Report K vom 18.08.2023: Fluglärm am Köln Bonn Airport: Lärmschutzgemeinschaft mit deutlicher Kritik an OB und Grünen

Express vom 28.07.2023: „Puls geht hoch“ Köln Bonn Airport: Lärmgegner beklagen Rekord bei Nachtflügen

Prof. Münzel in NANO vom 26. April 2023:
Dröhnt, nervt und macht krank: Verkehrslärm

Infos & Service

Gesundheit und Klima Schützen

Der Flugverkehr belastet Mensch und Umwelt durch Lärm, Feinstaub und Co2-Emissionen

Unsere
Erfolge

  • Dritte Startbahn verhindert
  • Ausbau Vorfeld A gestoppt
  • Planfeststellung erstritten

Nachtschutz-gebiet

Wo es besonders laut ist, haben Sie evtl. Anspruch auf finanzielle Hilfen zum passiven Schallschutz.

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Wir freuen uns, wenn wir mit Ihnen neue Mitstreiter gewinnen, die den Lebensraum unserer Heimat lebenswert erhalten und vor Fluglärm schützen wollen. Wir meinen, dass beides möglich ist – bezahlbare Flugreisen und Schutz vor Fluglärm für die Bewohner des Flughafen-Umlandes. Weil in der gesamten Historie des Flughafens Wachstum und Ausbau vorgehen, sehen wir uns als ein wichtiges Gegengewicht, als Interessenvertreter der hier wohnenden Menschen. Helfen Sie mit, indem Sie jetzt Mitglied werden.

gemeinsam
stark!

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Albert Müller (Vorsitzender)

info(at)fluglaerm-koeln-bonn.de