Politik & Recht
Obwohl Grenzwerte und Gutachten eine drastische Senkung der nächtlichen Lärmbelastung fordern, haben Politiker im Bund und im Land NRW bisher nichts zur Verbesserung getan. Alle diesbezüglichen Erfolge musste die LSG per Gerichtsbeschluss erstreiten.
verantwortlich ist die Politik –
Aber oft hilft nur der Rechtsweg
Der Flughafen Köln/Bonn wächst stetig, mit ihm der Flugverkehr und die Lärmbelastung der Anwohner Wissenschaftlich fundierte Untersuchungen belegen die Gesundheitsgefahren des Fluglärms sowie dessen negative Umwelteinflüsse.
Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass der einzelne Bürger kaum Chancen hat, sich zur Wehr zu setzen. Vor den jeweiligen Wahlen haben Politiker jeder Couleur immer wieder Verbesserungen beim Lärmschutz versprochen, danach regelmäßig nichts mehr unternommen.
Um mittel- bis langfristig Verbesserungen zu erreichen, wurde die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn gegründet.
Die Politik
Vor den jeweiligen Wahlen haben Politiker jeder Couleur immer wieder Verbesserungen beim Lärmschutz versprochen, danach aber regelmäßig leider nichts mehr unternommen.
Der einzelne Bürger hat kaum eine Chance, sein Recht auf Ruhe und Gesundheit gegenüber dem Flughafen, der Politik und der Verwaltung durchzusetzen.
Eigentümer des Flughafens & Ansprechpartner in der Politik sind teilweise identisch
(siehe Eigentumsverhältnisse)
- Bundespolitik: diverse Verkehrsminister blockieren längst anstehende Verbesserungen
und zeigen wenig Interesse an landespolitischen Themen - Landespolitik: auch die neue Landesregierung unter Beteiligung von Grünen und CDU unternahmen bislang nichts, um die Situation zu verbessern
- Kommunalpolitik: Köln / Rat der Stadt setzen eigene Beschlüsse nicht um
Durch intensiven Dialog mit der Politik und Kommunikation mit den Medien legt die LSG immer wieder den Finger in die Wunde, weist auf Missstände hin und veröffentlicht Messwerte und harte Fakten zur Lärmentwicklung.
Wir fordern von der Politik (nicht nur)
ein Mediationsverfahren
Nur eine Mediation zur „Nachtflugregelung Köln/Bonn 2030“ kann zur echten Berücksichtigung der Anwohnerinteressen beitragen.
Die Lärmschutzgemeinschaft fordert deshalb von der Landesregierung die Durchführung eines Mediationsverfahrens im Hinblick auf die spätesten in 2030 auslaufende Nachtflugregelung und eine wirkliche Einbeziehung aller betroffenen Bürger, Kommunen, Vereine und Verbände.
Die LSG hat dazu dem Verkehrs- und Umweltminister Krischer ein erstes Konzept zur Durchführung einer solchen Mediation unterbreitet.
Darin werden
- Organisatorische Vorschläge aufgezeigt,
- Inhaltliche Forderungen gestellt und
- die Behandlung der Auswirkungen verlangt
Den Vorschlag der LSG vom 5. Mai 2023 an die Landesregierung können Sie hier nachlesen
Vorschläge zur Lärmminderung
Wir entwickeln Konzepte und Vorschläge, um mittel- bis langfristig Verbesserungen zu erreichen – auch für die Zeit bis zur auslaufenden Nachtflugregelung im Jahr 2030.
In einem Dialog mit dem Verkehrs- und Umweltministerium NRW wurde mit der LSG vereinbart, einen konkreten Vorschlag an die Landesregierung zur schrittweisen Reduzierung des nächtlichen Fluglärms zu entwickeln.
In unserem Schreiben vom 5.5.2023 an den Verkehrs- und Umweltminister hat die LSG im Rahmen eines Konzeptes konkrete Vorschläge zur schrittweisen Reduzierung, insbesondere des nächtlichen Fluglärms gemacht. Die wichtigsten Punkte dieses Vorschlages können Sie hier nachlesen.
Der Wegfall der nächtlichen Passagierflüge wird von der Lärmschutzgemeinschaft seit langem gefordert und wurde in gleichgelagerten Fällen an anderen Flughäfen
bereits höchstrichterlich bestätigt.
Von der Verwaltung des Flughafens Köln/Bonn wird dagegen regelmäßig behauptet, die nächtlichen Passagierflüge würden dann eben durch Frachtflüge ersetzt werden.
Diese Behauptung kann leicht widerlegt werden:
Bisherige Erfolge der LSG
Verhinderung einer
3. Start-/Landebahn
Anfang der 1970er Jahre plante der Flughafen eine enorme Vergrößerung. Parallel zur großen Start- und Landebahn sollte eine weitere Start- und Landebahn gebaut werden.
Die Bürger wehrten sich gegen die zu erwartende weitere Lärmbelastung und gründeten 1973 (u.a. mit Wolfgang Hoffmann) die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn.
Durch großen persönlichen Einsatz und wirksame öffentliche Aktionen konnte das Vorhaben verhindert werden. Ohne die LSG wäre der Flughafen noch bedeutend größer geworden. Die Folgen wollen wir uns gar nicht ausmalen!
Klage gegen das Vorfeld A
Die LSG strengte deshalb mit Hilfe von Musterklägern eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen die rechtswidrig erteilten Genehmigungen zum scheibchenweisen Flughafenausbau an, insbesondere gegen die 2007 genehmigte Erweiterung des Vorfeldes A.
Das gesamte Verfahren durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht dauerte 7 Jahre. Es endete mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.2014 zugunsten der Kläger:
Die Genehmigung für die Erweiterung des Vorfeldes A wurde vom Gericht für rechtswidrig und damit für ungültig erklärt. Der Flughafen darf diese Fläche bis auf Weiteres nicht mehr benutzen.
Planfeststellungsverfahren
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.2014 gab der Flughafen gezwungenermaßen seine „Salamitaktik“ auf und beantragte zur Durchführung des weiteren Ausbaus ein Planfeststellungsverfahren, über das die Landesregierung bis heute nicht entschieden hat.
Je nachdem, wie diese Entscheidung ausfällt, wird die LSG geeignete rechtliche Schritte einleiten. Wir sind für alle Fälle vorbereitet.
Ausführliche Erläuterungen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie hier: