Flughafenausbau ohne Zulassungsverfahren

Der Flughafen Köln/Bonn betreibt sein Geschäft seit vielen Jahrzehnten ohne ein luftverkehrsrechtliches Zulassungsverfahren und beruft sich dabei auf eine sogenannte Planfeststellungsfiktion nach §71 Abs. 2, S.1 LuftVG.

Anfang der 1970-er Jahre plante der Flughafen eine enorme Vergrößerung. Durch hohen persönlichen Einsatz und wirksame öffentliche Aktionen konnte das Vorhaben vor 50 Jahren verhindert werden.

In den Jahren danach änderte der Flughafen seine Taktik und beantragte und baute eine Reihe kleinere Einzelprojekte.

Klage der Lärmschutzgemeinschaft

Da diese Ausbaumaßnahmen von den zuständigen Behörden ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für Infrastruktur-Projekte vorgenommen wurden, klagten betroffene Einzelpersonen mit Unterstützung der LSG gegen die rechtswidrig erteilten Genehmigungen – insbesondere gegen die 2007 genehmigte Erweiterung des Vorfeldes A.

Das gesamte Verfahren durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht dauerte 7 Jahre.

Es endete mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.2014 zugunsten der Kläger: Ein Planfeststellungsverfahren (PFV) zum weiteren Flughafenausbau ist zwingend durchzuführen.
Ein wichtiger Erfolg für die lärmgeplagten Anwohner und die Lärmschutzgemeinschaft!

Anhörung in Köln

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte im September 2018 die vorgeschriebene Anhörung in den Kölner Sartory-Sälen. Eine Reihe von Experten und der Rechtsbeistand der LSG legen unsere Position und die Forderungen der Lärmschutzgemeinschaft ausführlich dar.

Entscheidung offen

Nun wird die Landesregierung NRW entscheiden (sog. Planfeststellungsbeschluss), ob und welche Ausbaumaßnahmen des Flughafens genehmigt werden und welche Auflagen und Einschränkungen für den Flughafen ggf. mit der Genehmigung verbunden sind.

Je nach Ausgang des Verfahrens wird die Lärmschutzgemeinschaft ggf. auf dem Rechtsweg reagieren.
Wir sind vorbereitet!