Immer mehr Fluglärm
seit 1945

Der Flugverkehr in Köln/Bonn hat sich nach Corona trotz seiner Klimaschädlichkeit nicht nur sehr schnell wieder erholt, sondern er steigt weiter auf neue Höchstwerte – mit der perfiden Besonderheit, dass – auch bedingt durch das sogenannte „Fracht-Drehkreuz“ – der Nachtflug mit extrem lauten Maschinen stark zunimmt.

1945

Bau des Flugfafens

nach dem Krieg durch die britische Besatzung

ab 1946

Nutzung durch die Royal Air Force

als reiner Militärflughafen

1950

Beginn der zivilen Nutzung

1959

Nachtflugerlaubnis

Erteilung einer uneingeschränkten Nachtflugerlaubnis durch die Landesregierung NRW

1976

Beginn nachtflugbetrieb

Beginn des Nachtflugbetriebs (Tel-Aviv-Frachter)

ab 1986

Frachtflug-gesellschaften

Schrittweise Ansiedelung der großen Frachtfluggesellschaften
(UPS, FedEx, DHL etc)

1999

Fiktive Planfeststellung

Seit 1. März 1999 gilt der Flughafen nach
§ 71 Abs. 2 LuftVG als „fiktiv planfestgestellt“.
Mit der Folge, dass der Flughafen b.a.w. „ohne reguläres Planfeststellungsverfahren und ohne Einwendungsmöglichkeiten der betroffenen Anwohner angelegt und betrieben werden kann“.

1999

Ryanair & CO folgen

Durch die Anbindung des Flughafens an die ICE Strecke – der Steuerzahler trägt Kosten von ca. 480 Mio. €, kommen die Billigfluglinien nach Köln (Ryanair, Eurowings)

2008

Verlängerung nachtfluglizenz
bis 2030

Durch die CDU-geführte Landesregierung erfolgt eine vorzeitige Verlängerung der Nachtfluglizenz bis 2030

2014

Keine erweiterungs-bauten mehr

Das Bundes-Verwaltungsgericht (BVerwG) untersagt dem Flughafen sowie dem Land NRW die Errichtung von Erweiterungsbauten ohne Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung und illegal errichteten Parkflächen für Flugzeuge („Vorfeld A“) sind so lange stillzulegen, bis die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen erfolgt sind. Kläger sind zwei Privatpersonen, unterstützt von der Lärmschutzgemeinschaft.

18/09/2018

Anhörung in Köln

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte im September 2018 die vorgeschriebene Anhörung in den Kölner Sartory-Sälen. Eine Reihe von Experten und der Rechtsbeistand der LSG legen unsere Position und die Forderungen der Lärmschutzgemeinschaft ausführlich dar.

Stand heute

eine Entscheidung …

… des Landesverkehrsministeriums, die eigentlich unglaublich ist und die wir nicht auch akzeptieren können. Deshlb plant die Lärmschutzgemeinschaft gemeinsam mit befreundeten Organisationen, wie dem BUND, mit welchen Maßnahmen dieses Verfahren gestoppt werden kann.

Steckbriefe der lautesten …

Details

… Maschinen die uns Nacht für Nacht den Schlaf rauben.
Zusammengestellt von unserem Mitglied Helmut Schumacher.

Diese Übersicht wird gerade jetzt besonders wichtig, denn der Flughafen, der Verkehrsminister und der Frachtkonzern UPS wollen uns weismachen, dass mit dem Wegfall der MD11 Frachtflugzeuge mehr Ruhe in der Nacht einkehren würde.

Statt dessen werden laute Frachtmaschinen durch noch größere laute Frachtmaschinen ersetzt.

Flugbetrieb belastet:

Immer mehr Flugverkehr heißt immer mehr Lärm für die Anwohner. Schon 2006 war dem vom UBA veröffentlichten Greiser-Medikamenten-Studie zu entnehmen, dass im Umfeld von Köln/Bonn 370.000 Menschen durch Nachtfluglärm in gesundheitlich relevanter Weise betroffen sind. Seither haben die Nachtflugbewegungen um über dreißig Prozent auf 48.000 (2023) zugenommen.

Kleine Lärm-Verbesserungen der Wegfall der extrem lauten MD11 aus dem Nachtflugbetrieb haben nicht dazu geführt, dass es merklich leiser wurde, denn es gibt immer noch viele gleichlaute große Frachtflieger (B747-400 und B747-800) die hier weiterhin im Nachteinsatz unterwegs sind. Aber auch die ungebrochene Zunahme nächtlicher Passagierflüge (2023 waren es 17.386 zwischen 22h und 6 h) hält den nächtlichen Fluglärm konstant auf einem für sehr viele Anwohner absolut gesundheitgsschädlichen Niveau: Durch die 2022 vom LANUF (Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes NRW) neu vorgenommene Lärmkartierung (im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlnie) wurde offenkundig, dass es im Umfeld des Köln/Bonner Flughafens 170.000 Anwohner gibt, die als Hochbelastete in Gebieten wohnen, wo offiziell ein Dauerschallpegel nach EU-Definition (L-DEN) von 55 dB(A) und mehr gilt; dazu kommt noch eine mindestens gleichhohe Anzahl von Personen, die in Gebieten ansässig sind, wo der Dauerschallpegel zwischen 45 und 55 dB(A) liegt!

Solche Dauerschallpegelwerte übertreffen die von der WHO festgesetzten Grenzwerte der gesundheitlichen Unbedenklichkeit um ein Vielfaches und erhöhen dementsprechend das Risiko für ischämische Herzerkrankungen, Bluthochdruck und starke Schlafstörungen. Deshalb bleibt die Politk aufgefordert, diesen Zustand dringend zu beenden, denn er stellt einen klaren Verstoß gegen den grundgesetzlich garantierten Schutz nach Art. 2, Abs. 2 GG (ein gesundes, von unzumutbaren Lärmbelastungen freies Leben) dar. Diesem Grundrecht haben sich jegliche Wirtschaftsinteressen unterzuordnen!

Nachtschutzgebiet

Nachtschutzgebiet: Die violett umrandeten Bereiche liegen innerhalb des sogenannten Nachtschutzgebietes.
Innerhalb der Linien besteht nach Prüfung durch den Flughafen evtl ein Anspruch auf passiven Schallschutz.
Anders als der Wortteil „Nachtschutz-“ suggerieren könnte, besteht für Betroffene jedoch nur ein möglicher Anspruch auf Beihilfen zu passiven Schallschutzmaßnahmen.
Das sogenannte Nachtschutzgebiet verhindert jedoch keinen einzigen nächtlichen Flug.

Ausserdem werden sog. Tagschutzzonen ausgewiesen,

für die bestimmte Sonderregelungen bestehen.

An- und Abflugrouten

Die An- und Abflüge folgen den im Jahr 1999 festgelegten Routen

An- und Abflugrouten
schematisch

Anflugrouten
Die Landerichtung von Nordwesten hat im Schnitt einen Betriebsanteil von 44%; in Gegenrichtung, über den Rhein-Sieg-Kreis sind es 39%.

Abflugrouten
Auch bei Abflügen ist die Windrichtung für die Auswahl der Startbahn maßgebend. Starts nach Südosten (Rhein-Sieg-Kreis) haben im Schnitt mit 55% den höchsten Betriebsanteil.

Beschwerden

Wenn der Fluglärm – insbesondere in der Nacht – stark zunimmt bzw. Auffälligkeiten zeigt, so können Sie sich natürlich beschweren. Wir haben für Sie ein entsprechendes Merkblatt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Flugrichtungen stark windabhängig sind und nicht durch den Flughafen sondern durch die DFS (Deutsche Flugsicherung) festgelegt sind. Hilfreich ist es, wenn Sie in Ihrer Beschwerde keine allgemeinen Aussagen treffen sondern konkret Ort und Zeit benennen können. (siehe Merkblatt-Beschwerden)

Entwicklung von Flugbewegungen

Was sagt der Dauerschallpegel aus?

Auf jeden Fall nicht genug. Denn weder das Ohr noch das Gehirn des Menschen „mitteln“ den Lärm. Was man wahrnimmt, ist das einzelne Fluglärmereignis. Deshalb kommt es auf die Anzahl, die zeitliche Verteilung, die Lautstärke und die Dauer der einzelnen Lärm-Ereignisse an. Diese Daten gehen zwar in die Berechnung der Mittelungspegel ein, sind jedoch „künstliche“ Rechengrößen und bringen für sich allein wenig Aufschluss über die Lärm-Situation der vor Ort Betroffenen. Ein und derselbe Mittelungspegel durch völlig unterschiedliche Lärmsituationen verursacht werden, wie z.B. einzelne, wenige sehr laute Überflüge, aber auch häufige, jedoch weniger laute Lärmereignisse. Die gesundheitliche Beeinträchtigung der Betroffenen dürfte sich bei diesen Situationen deutlich unterscheiden.

Fazit: man braucht sowohl Informationen über die Anzahl und Lautstärke der Überflüge, um die tatsächliche Belastung im Einzelfall zu beurteilen, als auch den rechnerischen Wert des Dauerschallpegels, um eine Zu- bzw. Abnahme der Lärmsituation insgesamt festzustellen.

Die nächtlichen Flugbewegungen haben in 2022 einen neuen Höchststand erreicht

Besonders laute und sehr laute Überflüge

Anzahl der nächtlichen Überflüge von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr mit einem Einzelschallpegel von insgesamt über 60 dB(A) gegliedert in zwei Gruppen: 60 -74 dB(A) laute Schallereignisse und extrem laute Überflüge von über 75 dB(A). Bemerkenswert ist, dass während der Pandemie die Zahl der der nächtlichen Überflüge um ca. 25% Fluglärm in diesem Gebiet zwar zurückging, die Anzahl der sehr lauten Überflüge fast gleich blieb. Im Jahr 2022 erreichten die nächtlichen Überflüge einen neuen Höchststand. Ähnliche Ergebnisse weisen auch die anderen Messtellen auf.

Hintergrundwissen

Erläuterungen zu schallphysikalischen Grund- und Fachbegriffen finden Sie hier …

Wie sich der nächtliche Fluglärm an den am meisten belasteten Gebieten in den letzten Jahren verstärkt hat, sehen Sie hier …

Die jährlichen Flugbewegungen und den damit verbundenen Lärm erfassen wir getrennt nach unseren eigenen Messstellen und an den Messstellen des Flughafens:

Jahresübersicht Flughafen Messstellen-2022

Jahresübersicht LSG-Messtellen-2022

Lärmkartierung

Unter http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ ist eine Umgebungslärmkarte abrufbar. Nach Eingabe der Adresse kann die Lärmbelästigung nach verschiedenen Lärmarten dargestellt werden.

Die Entwicklung von Lärm als Dauerschallpegel

Ganz versteckt und nur für ausgefuchste Spürnasen zu finden, veröffentlicht auch der Flughafen Köln/Bonn auf seiner Homepage [ LINK: https://www.cgn-nebenan.de/laermschutz/laermmessung.html ] statistische Werte zur Lärmentwicklung. Diese Angaben sind schwer zu finden, unübersichtlich in der Darstellung und für den Laien kaum zu interpretieren (ein Schelm, wer Böses dabei denkt…). Hier finden Sie dennoch einen Auszug mit einer kleinen Interpretationshilfe: eine Zunahme um 3 dB(A) nimmt der Mensch als eine Verdoppelung der Lärmbelastung wahr. Nur in Rösrath und Troisdorf hat die nächtliche Lärmbelastung im Vergleich zu 2013 abgenommen – an den übrigen der 15 Messstationen mit aussagefähigen Werten hat der Lärm zugenommen, besonders stark in Bergisch-Gladbach und in Hennef.