Planfeststellungsverfahren – so schützt es Ihr lebenswertes Zuhause und Ihre Familie

Eigentlich ist es kurios: Der Flughafen Köln-Bonn wächst und wächst und wächst, ohne dass die für solche Bauvorhaben vorgeschriebene Genehmigung durch das Luftfahrtgesetz irgendwann eingeholt wurden. Können Sie sich vorstellen, Ihr Eigenheim auf der grünen Wiese zu bauen, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen? Ich auch nicht. Der Flughafen Köln-Bonn praktiziert das allerdings schon seit seiner Gründung: konsequent, aber ohne rechtliche Konsequenzen. Wenn schon der wilde Bau eines Eigenheimes nicht zu übersehen und damit ein Risiko ist, ein Flughafen steht noch offensichtlicher in der Landschaft. Nach rund 60 Jahren dieser Praxis soll nun tatsächlich vor weiteren Baumaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren die Existenz des Flughafens Köln-Bonn auf rechtlich sichere Beine stellen. Eine gute Idee, aber sie hat auch Haken. Dazu aber weiter unten mehr. Fangen wir ganz vorne an:

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Wie nutzt ein Planfeststellungsverfahren den Bürgern? Ein Planfeststellungsverfahren erlaubt es betroffenen Bürgern, ihre privaten Belange auszusprechen und gegen die geplante Maßnahme einzubringen. Auch die Bürger in Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis wissen die Nähe des Flughafens für Urlaubs- und berufliche Reisen zu schätzen. Aber auch ihren Nachtschlaf, den Wert ihres Eigenheimes oder das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder. Als Naherholungsgebiet ist die Wahner Heide ebenfalls ein Wert, das schneller zu erreichen ist als Mallorca oder die Türkei.

Was verbirgt sich hinter dem Wortungetüm Planfeststellungsverfahren? Planfeststellungsverfahren sind in Deutschland für alle Infrastruktur-Bauvorhaben Pflicht. Wo immer eine Straße, Bahntrasse, eine Deponie, ein Flughafen oder Gewässerausbau geplant ist, muss durch dieses Verfahren sichergestellt werden, dass öffentliche und private Belange mit den tatsächlichen Auswirkungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Auswirkungen können sein: Lärm, Beeinträchtigung der Umwelt oder der Landwirtschaft, verursachte Baukosten. Das Planfeststellungsverfahren dient also der Abwägung zwischen dem Nutzen und den Lasten, die durch die geplante Maßnahme entstehen. Beim Flughafen Köln-Bonn stehen dem Nutzen des Flugreiseverkehrs die Lasten für das Naturschutzgebiet Wahner Heide und eben die Lärmbelastung für die Anwohner in Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis entgegen.

Wie läuft das Planfeststellungsverfahren ab? Den Ablauf regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz – noch ein Wortungetüm. Wer mehr darüber wissen will, sollte sich vor allem die Paragrafen 72 bis 78 durchlesen. Für hier soll das reichen. Schauen wir uns lieber an, wie das Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Köln-Bonn konkret aussieht:

  • Planerstellung und -einreichung: Zu Anfang erstellt der Träger des Vorhabens, die Flughafen-Betreibergesellschaft, einen Plan und reicht ihn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Verkehrsministerium NRW, ein. Das ist am 09.12.2016 passiert. Der Plan wurde am 14.09.2017 aktualisiert.
  • Öffentliche Auslegung: Dieser Plan wird anschließend öffentlich ausgelegt, damit sich Anwohner und anderweitig Betroffene ein Bild von der Maßnahme machen und ihre Einwände formulieren können. Während dieser Zeit dürfen keine Änderungen am Plan mehr gemacht werden, er ist sozusagen eingefroren. Das Anhörungsverfahren beginnt mit der Auslegung der Unterlagen 11.2017 und endete am 05.12.2017.
  • Nun folgt das Anhörungsverfahren. Aber Achtung – gehört werden in diesem Schritt betroffene Behörden. Bürger spielen im Anhörungsverfahren keine Rolle. Das kann auch bedeuten, dass Behörden ihre Nutzen-Lasten-Abwägung bereits weit entwickelt haben, bevor Bürger überhaupt zu Wort kommen. Anhörungsverfahren FKB von – bis.
  • Im Erörterungstermin dagegen sind die Bürger beteiligt. Wer während der öffentlichen Auslegung Einwände schriftlich eingereicht hat oder überhaupt von dem Fluglärm betroffen ist , kann an diesem Termin teilnehmen und sieht sich Genehmigungsbehörde, Vorhabenträger und berührten Behörden gegenüber. Dieser Erörterungstermin ist für die Zeit vom 17.09 bis 21.09.2018 in den Kölner Sartory-Sälen geplant. Die LSG nimmt an diesem Erörterungstermin teil und vertritt insgesamt 14. 000 Bürger, die Einwände eingereicht haben. Die LSG wird ihren Einfluss geltend machen, um möglicherweise bereits vorgefasste Absprachen zwischen den Institutionen im Sinne der Bürger zu beeinflussen – wenn es sein muss, auch mit weitergehenden rechtlichen Schritten. Ein Wort zur erwarteten Stimmung dieses Termins.
  • Weiterleitung der Anhörungsergebnisse: Nach diesem Termin erstellt die Anhörungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) eine Stellungnahme zu den Anhörungsergebnissen und leitet diese an die Planfeststellungsbehörde, also das Landesverkehrsministerium Wohl gemerkt – sie nimmt Stellung, wertet also die Anhörungsergebnisse. Die Planfeststellungsbehörde erhält die Ergebnisse also bereits gefiltert. Damit kommt dem Erörterungstermin eine sehr große Bedeutung zu!
  • Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss. Im Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Landesverkehrsministerium gemäß § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz über die Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt worden ist.Die Behörde muss dabei zwischen Nutzen und Lasten abwägen, wobei sie weitreichenden Ermessensspielraum hat. Damit die Anliegen der Bürger ihrer Tragweite entsprechend berücksichtigt werden, sind die Einwände aus dem Erörterungstermin unendlich wichtig. In diesem Sinne wird sich die LSG um die Belange der durch den Flughafenlärm beeinträchtigten Bürger kümmern und diese Anliegen laut, deutlich und trennscharf einbringen. Sollten sie im Planfeststellungsbeschluss nicht angemessen berücksichtigt sein, erwägt die LSG, gegen den Beschluss zu klagen, um einer allzu opulente Baugenehmigung einen Riegel vorzuschieben.

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