Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.
Vorbemerkung
Der Ausbau des Flughafens zum größten Nachtflughafen Deutschlands zog sich über Jahrzehnte, ohne dass hierfür wenigstens eine Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) oder gar ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde:
- 1996: Bau eines Passagier-Abfertigungsterminals, ca. 6.000 m² (Terminal 2) eröffnet 2000
- 1996: Errichtung des Vorfeldes C mit Einrichtung von 5 zusätzlichen Abstellpositionen
- 1997: Errichtung einer Vorfeldfläche (Vorfeld D) vor dem neuen Passagierabfertigungsterminal mit einer Größe von ca. 14 ha und 20 zusätzlichen Positionen
Vorfeld Fracht West in drei Abschnitten: 1998 / 1999 / 2000
- 1998: Errichtung einer Vorfeldfläche, Größe ca. 42.300 m², einer Bereitstellungsfläche für Büro-Aufenthalts- und Materialcontainer sowie für Vorfeldgeräte, Größe ca. 1.900 m², und einer Zufahrtstraße, ca. 3.870 m².
- 1999: Errichtung einer Vorfeldfläche, Größe 31.000 m², Verlängerung RWY T bis zur S/L-Bahn 07/25, 34.500 m², Errichtung einer Bereitstellungsfläche für Büro-, Aufenthalts- und Materialcontainer sowie für Vorfeldgeräte, 2.000 m².
- 2000: Errichtung einer Vorfeldfläche, 25.000 m², Erschließungsrollweg, 12.600 m² Bereitstellungsfläche für Abfertigungsgeräte, 4.500 m², (Erweiterung Vorfeld Fracht West 2.Abschnitt, 2.Ausbaustufe)
- 1996 – 1998: Errichtung des Parkhauses 2
- 1998 – 1999: Errichtung des Parkhauses 3
Errichtung einer neuen Frachthalle durch UPS auf der Grundlage einer Baugenehmigung von 2003, Erweiterung nach Baugenehmigung von 2012
In Fortführung dieser Salami-Taktik hatte das Landesverkehrsministerium NRW 2007 dem Antrag des Flughafens entsprochen, das Vorfeld A um knapp 30.000 m² zu erweitern. Das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde wie immer negiert.
Nach Fertigstellung der Vorfelderweiterung beantragten Mitglieder unserer Lärmschutzgemeinschaft, ein Planfeststellungsverfahren für das Vorfeld A mit einer UVP durchzuführen und dessen Nutzung bis zu einer Entscheidung hierüber zu untersagen. Das Verkehrsministerium NRW lehnte dies ab.
Urteile
Daraufhin haben die Betreffenden Klage bei beim Oberverwaltungsgericht ( OVG ) Münster mit dem Ziel der Durchführung einer UVP erhoben. Ferner wurde der Antrag gestellt, bis zum Abschluss eines Zulassungsverfahrens die Nutzung des erweiterten Vorfeldes A zu untersagen.
In seinem Urteil vom 14.10.2013 ( 20 D 7/09.AK ) hat das OVG Münster die Meinung der Kläger bestätigt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Eine Nutzungsuntersagung des erweiterten Vorfeldes A lehnte das OVG Münster hingegen ab. Es schloss sich dann ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht an.
In seinem Urteil vom 18.12.2014 ( BVerwG 4 C 36.13 ) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG Münster bestätigt und darüber hinaus dem Flughafen auch die Nutzung des Vorfeldes A untersagt. Das Urteil ist einsehbar unter www.bverw.de und unter Angabe des Aktenzeichens.
Dies war ein voller Erfolg für unsere von der LSG unterstützten Kläger.
Diese Urteile sind der Ausgangspunkt für das vom Flughafen nunmehr endlich eingeleitete Planfeststellungsverfahren. Damit wird eine Gesamtbetrachtung der Umweltbelastungen und speziell der Gesundheitsbeeinträchtigung durch die vom Flughafen beantragten Ausbauvorhaben erreicht.