Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.
Nachtschutzgebiete
Gemäß § 9 Abs. 1 bzw. § 9 Abs. 2 i.V.m. § 10 FluLärmG kann Berechtigten ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen zustehen, sofern sich ihr Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 bzw. der Nacht-Schutzzone des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Flughafen Köln/Bonn befindet.
Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs erfolgte durch Rechtsverordnung der Landesregierung vom 15.12.2011.
Weitergehende Informationen finden Sie auf dem Merkblatt der Bezirksregierung Köln:
Info Merkblatt BzRegKöln
Auf dieser Karte ist vorab ersichtlich, in welchen Grenzen sich die Nachtschutzgebiete befinden. Innerhalb der blauen Linien besteht nach Prüfung durch den Flughafen ein Anspruch auf passiven Schallschutz:
NachtSchutzzone