Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.

Nachtschutzgebiete

Gemäß § 9 Abs. 1 bzw. § 9 Abs. 2 i.V.m. § 10 FluLärmG kann Berechtigten ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen zustehen, sofern sich ihr Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 bzw. der Nacht-Schutzzone des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Flughafen Köln/Bonn befindet.

Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs erfolgte durch Rechtsverordnung der Landesregierung vom 15.12.2011.

Weitergehende Informationen finden Sie auf dem Merkblatt der Bezirksregierung Köln:
Info Merkblatt BzRegKöln

Auf dieser Karte ist vorab ersichtlich, in welchen Grenzen sich die Nachtschutzgebiete befinden. Innerhalb der blauen Linien besteht nach Prüfung durch den Flughafen ein Anspruch auf passiven Schallschutz:
NachtSchutzzone

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Interessante Links

Engagierte Seite aus dem Kölner Norden
www.niehl.org

Bundesvereinigung gegen Fluglärm BVF
www.fluglaerm.de

Deutsche Flugsicherung DFS
www.dfs.de

Deutscher Fluglärmdienst DFLD
www.dfld.de

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. - Ortsverband Köln-Nord www.fluglaerm-koeln-nord.de

Stadt Hennef, vorbildliche Informationen über Fluglärm
www.hennef.de

Fluglärmschutzgemeinschaft Siebengebirge www.nachtflugverbot.de

Impressionen zur Demo 2012:

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