Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.

Geschichte des Flughafens Köln-Bonn

 

1946 Nutzung als Militärflughafen durch die „Royal Airforce“
1958 Genehmigung zum Ausbau der großen Start-/Landebahn
durch die NRW Landesregierung (nur wenige Wochen bevor die Planfeststellungsverfahren für öffentliche Großprojekte zur Pflicht wurden!)
1959 Erteilung einer uneingeschränkten Nachtflugerlaubnis (im Laufe der Zeit leicht aber nicht wirkungsvoll eingeschränkt)
1961 Flughafen erhält die Erlaubnis für 24 Std. Betrieb und für Düsenmaschinen
1976 Beginn des Nachtflugbetriebs (Tel-Aviv-Frachter)
1978 Erstmals 2 Mio. Passagiere, Beginn des Großausbaus
1986 UPS richtet in Wahn sein Europa-Fracht-Drehkreuz ein
1988 Ansiedlung von TNT
1990 Erstmals 3 Mio. Passagiere
1996 LH Cityline siedelt sich in Wahn an, 5 Mio. Passagiere
1997 Neue Nachtflugregelung durch Land NRW
Schallschutzmaßnahmen bis heute nur in Teilen umgesetzt
1998 TNT verlässt Köln/Bonn und zieht nach Lüttich
1999 Bau der ICE Bahnstrecke zum Flughafen. Der Steuerzahler trägt 90% der Gesamtkosten von 532 Mio. €
Beginn der Ansiedlung von Billigfluglinien
2007 Das neue Fluglärmschutzgesetz (Flug-LärmG) tritt bundesweit in Kraft ohne eine einzige Schallschutzmaßnahme. Es werden lediglich planerische Fragen zum Schallschutz geregelt. Für Anlieger ändert sich wenig bis nichts!

 

DHL und LH Cargo übersiedeln nach Leipzig/Halle
Erstmals 10 Mio Passagiere

2008 Vorzeitige Verlängerung der Nachtfluglizenz durch CDU geführte Landesregierung bis zum Jahre 2030
2010 FedEx siedelt von Frankfurt nach Wahn um
2011 Nachtflugverbot in Frankfurt/Main bringt vorübergehend zusätzliche Nachtflüge nach Köln/Bonn
Stadt Siegburg klagt gegen das Land NRW beim OVG Münster gegen die Nachtflugerlaubnis
2012 Im März und Sept. organisiert die LSG 2 gorße DEMOS mit jeweils 1.000 Teilnehmern am Flughafen Terminal 2. Kurz vor der NRW-Landtagswahl beschließt die Landesregierung, beim Bundesverkehrsminister ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen zwischen 0 und 5 Uhr zu beantragen
Nach der Wahl legt Bundesverkehrsminister Ramsauer dagegen sein Veto ein und die Landesregierung nimmt das widerspruchslos hin. Eine Klage von Siegburg wird im April vom Oberverwaltungsgericht Münster als „unbegründet“ abgeschmettert und nicht zur Revision beim BGH zugelassen.
2014 Die größte europäische Billigfluggesellschaft, RYANAIR, eröffnet in Wahn eine neue  Basis – fliegt bisher aber nicht nachts. Die LUFTHANSA kündigt für Ende 2015 die Stationierung ihrer neuen Langstrecken-Billigfluggesellschaft EUROWINGS in Wahn an; der Flughafen behauptet, dass deren Flüge nur am Tage stattfänden – die LSG hält das für einen leicht zu durchschauenden Propagandatrick.

Zwei Musterkläger der Lärmschutzgemeinschaft erstreiten vor dem Bundesverwaltungsgericht einen bahnbrechenden Erfolg: Das höchste dt. Verwaltungsgericht untersagt dem Flughafen sowie dem Land NRW nicht nur, die jahrelang geübte Salami-Taktik mit Erweiterungsbauten ohne Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung fortzusetzen, sondern verurteilen den Flughafen auch dazu, die illegal errichteten Parkflächen für Flugzeuge („Vorfeld A“) so lange stillzulegen, bis die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen erfolgt sind.

Und hier die ungeschminkte Story zum Nachlesen:

Wenige Wochen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, das für derartige Anlagen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorschreibt, in dessen Verlauf den „Nachbarn“ rechtliche Einspruchsmöglichkeiten angeboten werden, wurde die Flughafengenehmigung 1958 politisch durchgepaukt. Den Bürgern wurde die Notwendigkeit dieses Flughafens in einem wegen seiner Fauna und Flora unersetzlichen Naturschutzgebiet mit der Begründung verkauft, dass es sich hier um einen Regierungsflughafen handele, der nur ein begrenztes regionales Flugverkehrsaufkommen zu verkraften habe. Leider muß man in diesem Zusammenhang auch feststellen, dass alle Regierungspräsidenten als oberste Vertreter der Naturschutzbehörde hinsichtlich der Erhaltung des Naturschutzgebietes versagt haben.
Da jahrzehntelang das Passagieraufkommen nicht über 2 Millionen lag (2014 = 9,45 Mio.) und nur einige wenige Nachtpostflüge in der Woche stattfanden, war der Flughafen für die Hauptanteilseigner (Bund, Land und die Stadt Köln) über viele Jahre bis einschließlich 2009 ein Zuschussbetrieb.  Dennoch wurde der Flughafen mit Steuergeldern jahrzehntelang großartig erweitert (Start-/Lande-Bahnensystem, modernste Gesamtanlagen, Verwaltungsgebäude, Parkhäuser, Frachthallen, Vorfelder, ICE- Anbindung). So wurde im Laufe der Zeit ein riesiger Schuldenberg angehäuft: die Bilanz des Jahres 2013 weist daher den sagenhaft hohen  Schuldenberg von mehr als 300 Mio Euro aus. Offiziell wurde die Bevölkerung über den stetigen Ausbau zum Großflughafen weitgehend im Unklaren gelassen. Dieses wird auch deutlich durch das Verhalten der Baubehörden im Flughafenumland, insbesondere in Köln, wo in den bereits bestehenden Flugschneisen noch neue Stadtteile (Neu-Brück), Krankenhäuser (Merheim, Holweide) und Schulen (Ostheim) genehmigt wurden.
Weil die Entwicklung der Passagierzahlen jedoch weit hinter den Erwartungen zurück blieb, gab die  LUFTHANSA schließlich das für Köln/Bonn geplante Luftverkehrskreuz West auf. Als Ausgleich dafür, organisierte der Flughafen verstärkt den Nachtflugbetrieb für Fracht und holte sich Unternehmen wie UPS, TNT, DHL mit ihren zentralen europäischen Abwicklungen (Hub-System) von Luftfracht nach Wahn. Den Anwohnern des Flughafens wird daher seit 1990 gesundheitsgefährdender Nachtflugverkehr zugemutet, ohne dass dieser Flughafen jemals ein Planfeststellungsverfahren hätte durchlaufen müssen, wie es für öffentliche Verkehrsanlagen gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Nachtflugbetrieb nimmt – nach einer konjunkturbedingten kleinen „Delle“ inzwischen wieder zu: im Jahr 2014 gab es durchschnittlich 99 Flüge pro Nacht und an Spitzentagen bis zu 150 Nachtflüge. Lobbyisten und Politiker versuchen immer wieder, diesen gesundheitsgefährdenden Nachtflugbetrieb mit der Schaffung von qualitativ fragwürdigen Nachtarbeitsplätzen zu rechtfertigen, obwohl es sich überwiegend um Teilzeit- bzw. Minijobs handelt. Mit Unterstützung der  der Landesregierung (!) ist es folglich seit Jahrzehnten so geregelt, dass nackte Wirtschaftsinteressen und politische Großmannssucht für rund 400.000 vom Nachtfluglärm Köln/Bonn betroffene Anwohner für die Politik einen höheren Stellenwert haben als das grundgesetzliche verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit und gesunden, erholsamen Schlaf!
Obwohl bereits im Jahre 1996 durch Beschluss des Landtages NRW ein sogenanntes „22-Punkte Programm“ zur Reduzierung der nächtlichen Fluglärmbelastung beschlossen wurde, sind die beiden wesentlichen Punkte (Kernruhezeit für Passagierflüge / Nachtflugverbot für Flugzeuge mit mehr als 340t Abfluggewicht) bis heute nicht in Kraft gesetzt worden. Dem Nachtfrachtflugbetrieb mit Maschinen unterhalb der 340-t-Klasse hatte die Landesregierung ohnehin eine weitgehende Bestandsgarantie zugesichert). Diese wurde 2008 per Erlass des NRW-Verkehrsministers Wittke (CDU/FDP-Regierungskoalition) handstreichartig bis 2030 verlängert. Dies war eine Bedingung des US-amerikanischen Frachtcarriers Federal Express (FedEx) da, sein Osteuropa-Frachtdrehkreuz von Frankfurt nach Köln/Bonn zu verlegen, was 2010 dann auch prompt geschah.

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Interessante Links

Engagierte Seite aus dem Kölner Norden
www.niehl.org

Bundesvereinigung gegen Fluglärm BVF
www.fluglaerm.de

Deutsche Flugsicherung DFS
www.dfs.de

Deutscher Fluglärmdienst DFLD
www.dfld.de

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. - Ortsverband Köln-Nord www.fluglaerm-koeln-nord.de

Stadt Hennef, vorbildliche Informationen über Fluglärm
www.hennef.de

Fluglärmschutzgemeinschaft Siebengebirge www.nachtflugverbot.de

Impressionen zur Demo 2012:

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