Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.
Politik und Recht
Gerichtsverfahren
Aktuelle Urteile:
Dem jetzigen Planfeststellungsverfahren liegt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG ) vom 18.12.2014 ( 4 C 36.13 , nachzulesen unter www.bverwg.de) zugrunde. Mit diesem Urteil hat das Gericht dem bisherigen „scheibchenweise“ Ausbau des Flughafens ein Ende gesetzt.
In der Vergangenheit wurde nämlich ein Erweiterungsbau nach dem anderen jeweils als „kleines“ Einzelprojekt beantragt, genehmigt und gebaut, z.B.:
- 1996: 5 zusätzliche Parkpositionen für Flugzeuge (Vorfeld C) und Bau eines Passagier- Abfertigungsterminals (Terminal West )
- 1997: Errichtung des Vorfeldes D mit einer Größe von 14 ha und 20 zusätzlichen Abstellpostitionen
- 1998: 1 weiteres Parkhaus (Parkhaus 2)
- 1999: 1 weiteres Parkhaus (Parkhaus 3) und Errichtung einer Vorfeldfläche von 31000 qm
- 2000: Neubau eines Passagier-Abfertigungsterminals (Terminal 2)
- 2003: Neubau einer Fracht-Abfertigunshalle durch UPS
- 2007: Genehmigung der Erweiterung des Vorfeld A
Sämtliche Ausbaumaßnahmen wurden von den zuständigen Behörden genehmigt, ohne dass die Auswirkungen dieser Infrastruktur-Projekte auf die Umwelt im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt wurden.
Anknüpfungspunkt der von der LSG unterstützten und von Musterklägern geführten Klage war die Erweiterung des Vorfeldes A im Jahr 2007 um rund 30.000 qm. Damit sollten fünf neue Abstellplätze für Flugzeuge ohne ein luftverkehrsrechtliches Zulassungsverfahren und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung geschaffen werden. Das BVerwG ist dem Oberverwaltungsgericht (OVG ) Münster als Vorinstanz darin gefolgt, dass die Erweiterung des Vorfeldes nicht von der Genehmigung des Flughafens abgedeckt ist und zumindest eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund führt die Flughafen-GmbH nunmehr das Planfeststellungsverfahren durch.