Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.
Die Erfolge der LSG
Verhinderung einer 3. Start- und Landebahn
Anfang der 1970-er Jahre plante der Flughafen eine enorme Vergrößerung. Parallel zur großen Start- und Landebahn sollte eine weitere Start- und Landebahn gebaut werden. Die Bürger wehrten sich gegen die zu erwartende weitere Lärmbelastung und gründeten 1973 (u.a. mit Wolfgang Hoffmann) die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn. Durch großen persönlichen Einsatz und wirksame öffentliche Aktionen konnte das Vorhaben verhindert werden.
Ohne unsere LSG wäre also der Flughafen noch bedeutend größer geworden. Die Folgen wollen wir uns gar nicht ausmalen …!
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.2014 beendet die Salami-Taktik des Flughafenausbaus
Nachdem der Flughafen mit seinen großen Ausbauplänen in den 1970-er Jahren gescheitert war (s.o.), schwenkte er auf eine „Salami-Taktik“ um:
Sozusagen scheibchenweise wurde ein Erweiterungsbau nach dem anderen jeweils als „kleines“ Einzelprojekt beantragt, genehmigt und gebaut, z.B.:
-
- 1996: 5 zusätzliche Parkpositionen für Flugzeuge (Vorfeld C)
- 1998: 1 weiteres Parkhaus (Parkhaus 2)
- 1999: 1 weiteres Parkhaus (Parkhaus 3)
- 2000: Neubau eines Passagier-Abfertigungsterminals
- 2003: Neubau einer Fracht-Abfertigungshalle
- 2007: 5 zusätzliche Parkpositionen für Flugzeuge (Vorfeld A)
… usw.
All diese Ausbaumaßnahmen wurden von den zuständigen Behörden genehmigt, OHNE dass zuvor die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für Infrastruktur-Projekte vorgenommen wurden, wie z.B.:
- Umweltverträglichkeitsprüfungen einschließlich der Bewertungen der zusätzlichen Lärmbelastung der Anwohner
- Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
- Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (PFV)
Die LSG strengte deshalb mit Hilfe von Musterklägern eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen die rechtswidrig erteilten Genehmigungen zum scheibchenweisen Flughafenausbau an, insbesondere gegen die 2007 genehmigte Erweiterung des Vorfeldes A.
Das gesamte Verfahren durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht dauerte 7 Jahre. Es endete mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.2014 zugunsten der Kläger:
Die Genehmigung für die Erweiterung des Vorfeldes A wurde vom Gericht für rechtswidrig und damit für ungültig erklärt. Der Flughafen darf diese Fläche bis auf Weiteres nicht mehr benutzen.
Gezwungenermaßen gab der Flughafen die „Salamitaktik“ auf und beantragte zur Durchführung des weiteren Ausbaus endlich ein Planfeststellungsverfahren.
Erläuterungen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie unter: Politik / Planfeststellungsverfahren
Aktueller Stand des PFV:
Die Erörterung zum Planfestellungsverfahren fand in Köln vom 17.9.2018 bis 20.9.2018 statt. Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft derzeit in Zusammenarbeit mit dem Landesverkehrsministerium die Ausbaupläne des Flughafens und die über 14.000 Einwendungen von Bürgern und Kommunen, sowie die in der Erörterung vorgetragenen Gegenargumente und Bedenken.
Am Ende des Planfeststellungsverfahrens wird von der Bezirksregierung ein Planfeststellungsbeschluss ergehen, in dem festgelegt wird, ob und welche Ausbaumaßnahmen des Flughafens genehmigt werden und welche Auflagen und Einschränkungen für den Flughafen ggf. mit der Genehmigung verbunden sind.
Sollten betroffene Bürger und Kommunen nach gründlicher Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses zu dem Ergebnis kommen, dass ihre Rechte und Belange im Planfeststellungsbeschluss nicht oder nicht angemessen berücksichtigt sind, bleibt leider nur die Möglichkeit einer Klage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss. Diese muss innerhalb eines Monats nach dessen öffentlicher Bekanntgabe erhoben werden.