Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.

Anhängige Klage

Am 23.01.2014 hatten vier in Siegburg und Lohmar wohnhaft Personen, darunter ein damaliges Kleinkind, beim OVG Münster gegen den Flughafen eine Klage eingereicht, in dem u.a. die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Flughafens in Frage gestellt wurde.

Bis dahin hatte der Flughafen Köln Bonn kein Planfeststellungsverfahren durchlaufen.

In das Luftverkehrsgesetz wurde 1988 eine Regelung aufgenommen, wonach bestehende Flughäfen als planfestgestellt gelten, wenn sie am 31.12.1958 angelegt waren. Die Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Vierhaus, argumentieren dahingehend, der Flughafen habe nicht die erforderlichen Genehmigungen durchlaufen, um als planfestgestellt gelten zu können, zumal die Genehmigungsurkunde des Flughafens vom 03.01.1959 datiere.

Es müsse nunmehr endlich in einem nachzuholenden Planfeststellungsverfahren die Gesundheitsgefährdung, die nachweislich durch nächtlichen Fluglärm entsteht, berücksichtigt werden und der Flugbetrieb dementsprechend reduziert werden.

Die von den Städten Siegburg und Lohmar unterstützte Klage hat das OVG Münster mit Urteil vom 27.10.2016 ( 20 D 16/14 ) abgewiesen. Die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das BVerwG zurückgewiesen. Daraufhin haben die Kläger eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.(Beschluss vom 28.05.2019, AZ: 1 BVR 2403/16)

Mit der Frage der Gesundheitsbelastung durch nächtlichen Fluglärm hat sich das BVerfG nicht näher befasst. Insofern rügt das BVerfG, dass die Kläger keine konkreten Angaben zu den Lärmpegeln in ihren Räumen ( Innenpegel) gemacht haben. Dies wäre aber schon deshalb notwendig gewesen, weil die Kläger in dem Nachtschutzgebiet wohnen und die Schlafräume mit Schallschutzmaßnahmen versehen sind. In gleicher Weise hatte auch das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz im Urteil vom 03.06.2015 (20 D 16/14 AK Randnoten 177 und 178 ) argumentiert.

Aktuellen Pressemeldungen zufolge wird das Verfahren möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fortgesetzt.

Anmerkung: Für eventuelle weitere Klageverfahren wird es darauf ankommen, Kläger zu finden, die nicht in dem Nachtschutzgebiet wohnen, gleichwohl aber gesundheitlich beeinträchtigendem Lärm ausgesetzt sind. Insofern begrüßen wir Meldungen von Betroffenen an unsere Geschäftsstelle. Eine Orientierung über den Umfang des Nachtschutzgebiets finden Sie auf unserer Homepage unter:
Flugbetrieb / Belastete Gebiete / Nachtschutzgebiet.

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Interessante Links

Engagierte Seite aus dem Kölner Norden
www.niehl.org

Bundesvereinigung gegen Fluglärm BVF
www.fluglaerm.de

Deutsche Flugsicherung DFS
www.dfs.de

Deutscher Fluglärmdienst DFLD
www.dfld.de

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. - Ortsverband Köln-Nord www.fluglaerm-koeln-nord.de

Stadt Hennef, vorbildliche Informationen über Fluglärm
www.hennef.de

Fluglärmschutzgemeinschaft Siebengebirge www.nachtflugverbot.de

Impressionen zur Demo 2012:

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